Glossar

Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe zu unserem Projekt kurz und verständlich erklärt.

A

Auftraggeber

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die DB mit der Planung einer Neubaustrecke beauftragt. Die DB InfraGO AG fungiert dabei wie ein externes Planungsbüro. Sie ist an die Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans gebunden.

Der Ausbau in Österreich ist im Rahmenplan des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verankert.

B

Bedarfsplan

Der Bedarfsplan in Deutschland entspringt dem Bundesverkehrswegeplan. Er ist eine Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). Über den Bedarfsplan Schiene werden Aus- und Neubaumaßnahmen finanziert. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Überprüfung des Bedarfsplans. Unabhängige Gutachter des Bundes aktualisieren hierfür die Verkehrsprognosen.

Bemessungsfall

Der Bemessungsfall ist eine langfristige Dimensionierungsgröße für das Trassenauswahlverfahren und Vorplanung am Brenner-Nordzulauf. Der Ausbau des Brenner-Nordzulaufs ist ein langfristiges Projekt. Aktuelle Zugzahlprognosen decken nicht den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme ab. Aus diesem Grund wurde ein Bemessungsfall mit 400 Zügen täglich definiert. Diese Zahl ist keine Prognose. Grundlage späterer Genehmigungsverfahren ist nicht der Bemessungsfall, sondern die dann vorliegenden Prognosen des Bundes.

Betriebsprogramm

Das Betriebsprogramm beschreibt geplante Zugfahrten in einem bestimmten Bereich im Schienennetz. Dabei wird nach Verkehrsarten (z. B. Regionalverkehr, Fernverkehr, Güterverkehr), Takten (Häufigkeit), Laufwegen im Untersuchungsbereich und Haltekonzepten unterschieden.

Betriebsqualität

Die Betriebsqualität wird anhand der zu erwartenden außerplanmäßigen Wartezeiten bemessen. Je weniger Wartezeiten, desto besser die Betriebsqualität. Wesentliche Einflussgrößen sind die verfügbare Infrastruktur und die Belastung der Strecke.
Siehe auch: Faktencheck Kapazität

Blockverdichtung

Jedes Eisenbahngleis ist auf der freien Strecke durch Signale in Abschnitte aufgeteilt, die von den Fachleuten „Blöcke“ genannt werden. Fährt ein Zug in diesen Abschnitt ein, so ist der Block besetzt. Nachfolgende Züge können erst in diesen Abschnitt einfahren, wenn der Block wieder frei ist. Nach diesem Grundprinzip ist die Signaltechnik aufgebaut. Die Anzahl der Blöcke definiert, wie viele Züge gleichzeitig in einem Streckenabschnitt fahren können. Durch das Aufstellen zusätzlicher Signaltechnik kann die Anzahl der Blöcke erhöht werden. Die Folge: Im selben Streckenabschnitt können mehr Züge fahren, ohne dass dabei die Sicherheit beeinflusst wird.

Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist eines von drei Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP). Es überführt die Vorhaben des BVWP in ein Gesetz. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz ist der Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes geregelt. Der Bedarfsplan ist ein Anhang zum Bundesschienenwegeausbaugesetz.
Siehe: Bundesverkehrswegeplan

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen. Als Immissionen werden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und Emissionen aus der Umwelt bezeichnet.

Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Die Gesamtstrategie für den Aus- und Neubau der Infrastruktur in Deutschland erstellt die Bundesregierung. Zentrales Planungsinstrument ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP steckt den Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes sowohl für den Erhalt als auch für den Aus- und Neubau ab. Er priorisiert die verschiedenen Vorhaben, um diese gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisieren zu können. Gesetzeskraft erhalten die Inhalte des BVWP durch die Überführung in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das vom Parlament beschlossen wird. Planung und Umsetzung der Maßnahmen übernimmt die DB InfraGO AG im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMDV).

D

Dialogforum

Planung und Dialog sind beim Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf eng miteinander verknüpft. Bei ihrer Arbeit setzen die DB und ÖBB auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit von Anfang an.

Herzstück der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Dialogforen. In den Foren treffen sich Vertreter:innen aus den Kommunen. Die Mitglieder der Dialogforen verleihen den Interessen von Bürgerinitiativen, der Landwirtschaft und der Wirtschaft Stimme und Gewicht. Die Foren diskutieren aktuelle Fragestellungen der fachlichen Planung.

Siehe: Dialog und Beteiligung

Dialogkreis

Der Dialogkreis war ein Gremium im Planungsraum zwischen Ostermünchen und dem Inntal (ehemals "Erweiterter Planungsraum"). Der Dialogkreis tagte ab Anfang 2016. Ziel war die Einbindung kommunaler Vertreter:innen in die Planungen. Mit dem Neustart des Beteiligungsverfahrens im Erweiterten Planungsraum wurde der Dialogkreis durch die Gemeindeforen Rosenheim Nord und Rosenheim Süd ersetzt.

Die Protokolle des Dialogkreises sind in der Mediathek abrufbar.

E

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen. Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde. Im Verantwortungsbereich des EBA liegt beispielsweise der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen.

Eisenbahnüberführung (EÜ)

Eine Eisenbahnüberführung meint die „höhenfreie“ Kreuzung (im Gegensatz zu höhengleichen Bahnübergängen) einer Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg. Im Normalfall werden Eisenbahnüberführungen in Form einer Eisenbahnbrücke realisiert.

Entwurfsplanung

Umfangreiche Untersuchungen zu Umweltauswirkungen und Baugrund einer Vorzugsvariante, Konkretisierung der technischen Planung und genauere Berechnung der Kosten. Folgt im Planungsprozess auf die Parlamentarische Befassung.

Erweiterter Planungsraum

Der Erweiterte Planungsraum bezeichnete während der Trassenfindung die Region rund um Rosenheim. Er erstreckte sich zwischen den Verknüpfungsstellen nördlich und südlich der Stadt. Im Gebiet des ehemaligen Erweiterten Planungsraums liegen heute die Planungsabschnitte Ostermünchen–Innleiten und Innleiten–Kirnstein.

European Train Control System (ETCS)

Das European Train Control System (ETCS) ist ein künftiges europaweit standardisiertes Zugbeeinflussungssystem, das alle bisherigen Systeme ablösen und einen europäischen Standard einführen soll. Damit ermöglicht ETCS einen zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden Schienenverkehr.

F

Flora-Fauna-Habitat (FFH)

Das FFH ist eine europäische Richtlinie zum Schutz wildlebender Arten und deren Lebensräume. Gutachter bewerten und berücksichtigen die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die betroffenen FFH-Gebiete.

G

Gemeindeforum

Die Gemeindeforen waren während der Trassenfindung die Dialoggremien für die Planungsräume zwischen Ostermünchen und Schaftenau (ehemals "Gemeinsamer Planungsraum" und "Erweiterter Planungsraum"). Die Gemeindeforen tagten ab Herbst 2015. Nach dem Abschluss der Trassenauswahl gingen die Gemeindeforen in den Dialogforen auf. Die Protokolle der Gemeindeforen sind in der Mediathek archiviert.

Siehe: Dialog und Beteiligung

Gemeinsamer Planungsraum

Der Gemeinsame Planungsraum bezeichnete während der Trassenfindung den Abschnitt zwischen der Verknüpfungsstelle Schaftenau in Tirol bis zu einer Verknüpfungsstelle südlich von Rosenheim. In diesem grenzüberschreitenden Bereich planten die Deutsche Bahn und Österreichischen Bundesbahnen in einem gemeinsamen Projektteam. Im Gebiet des ehemaligen Gemeinsamen Planungsraums liegen heute die Planungsabschnitte Kirnstein–Grenze D/A und Grenze D/A–Schaftenau.

Grundlagen / Grundlagenkarte

Grundlagenkarten zeigen die Bestandsdaten im Projektgebiet, wie z.B. Siedlungsgebiete, Naturräume und Infrastruktur.
Siehe: Planungsablauf

I

Indikatoren

Indikatoren sind „Messgrößen“ und Teil des Kriterienkatalogs. Sie dienen dazu, die Zielerfüllung von Trassenvarianten bei einzelnen Kriterien nachvollziehbar zu ermitteln.
Siehe: Kriterienkatalog

Interoperablität

Interoperablität bezeichnet die Herstellung eines einheitlichen europäischen Standards. Damit können Züge ohne Unterbrechung und Einschränkungen über Ländergrenzen hinweg verkehren.

K

Kombinierter Verkehr (KV)

Beim kombinierten Verkehr handelt es sich um Gütertransporte, bei denen mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern zum Einsatz kommen. Auf langen Distanzen erfolgt der Transport mit einem Massentransportmittel wie der Bahn. Auf kurzen und mittleren Entfernungen werden die Güter auf der Straße befördert. Ziel des KV ist es, die Vorteile verschiedener Verkehrsträger zu nutzen und dadurch den Transport von Waren und Gütern in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht effizient abzuwickeln.

Kriterienkatalog

Noch vor Beginn der Planung entwickeln die Dialogforen gemeinsam mit Experten ein Beurteilungssystem. In einem Katalog legen sie Kriterien und messbare Indikatoren fest. Diese zeigen die Erwartungen der Region an die Planung. Daneben finden technische Anforderungen Eingang in den Katalog. Der Kriterienkatalog dient als objektive Bewertungsgrundlage für Trassenvarianten.

L

Längsneigung

Steigung der Strecke. Die Längsneigung wird bei Bahnprojekten normalerweise in Promille angegeben. 8 Promille entsprechen 8 Meter Höhenunterschied pro 1000 Meter.

Lärmminderung

Reduzierung von Lärm durch aktiven Schallschutz (z.B. Lärmschutzwände) und passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster).
Siehe auch: Schallschutz

Lärmsanierung

Lärmsanierung umfasst Lärmschutz an bestimmten bestehenden Strecken.
Siehe auch: Schallschutz

Lärmvorsorge

Lärmvorsorge erfolgt beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges.
Siehe auch: Schallschutz

Leistungsphasen

Bauprojekte werden nach den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gegliedert. Die Phasen stellen aufeinander aufbauende und in sich abgeschlossene Teilbereiche dar.

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
  • Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
  • Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
  • Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

M

Mischverkehr

Wenn Personenzüge und Güterzüge auf derselben Bahnstrecke fahren, spricht man von Mischverkehr. In Deutschland findet sich der klassische Mischverkehrsbetrieb auf nahezu allen zweigleisigen Strecken.
Siehe auch: Faktencheck Mischverkehr

Maximalwertverfahren

Überlagern sich zwei Raumwiderstände, so gilt in diesem Bereich die jeweils höhere Raumwiderstandsklasse.
Siehe auch: Raumwiderstände

N

NBS

Neubaustrecke

P

Parlamentarische Befassung

Seit 1. Januar 2018 ist die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und dem Bund in Kraft getreten. Diese regelt die Finanzierung der Bedarfsplanprojekte des Bundesverkehrswegeplans. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die parlamentarische Befassung. Das Verfahren sieht vor, den Gesetzgeber nach Abschluss der Vorplanung (siehe: Leistungsphasen) über die geplante Antragsvariante (Vorzugsvariante) für das Planfeststellungsverfahren sowie die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 VwVfG zu unterrichten. So wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen.

Planfeststellungsverfahren (PFV)

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren in Deutschland. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Die Entscheidungsgrundlagen für die Planfeststellung durch das EBA bilden zum einen die Unterlagen, die der Vorhabenträger einreicht. Darin werden unter anderem die Notwendigkeit der Maßnahme, technische Einzelheiten und untersuchte Varianten dargelegt und umfangreiche Anlagen zur Information beigefügt. Dazu gehörten z.B. die Umweltverträglichkeitsstudie oder schall- und erschütterungstechnische Unterlagen. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens erlässt das Eisenbahn-Bundesamt einen Planfeststellungsbeschluss.

R

Raumordnungsverfahren (ROV)

Das Raumordnungsverfahren hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen. Es umfasst ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte und bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für nachfolgende Zulassungsverfahren. Im Raumordnungsverfahren werden neben den Trägern öffentlicher Belange auch Gemeinden, Fachbehörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Landesplanerische Beurteilung ist der Abschluss des Raumordnungsverfahrens.

Raumwiderstand / Raumwiderstandsanalyse

Raumwiderstände zeigen an, wie anspruchsvoll es ist, eine Bahnstrecke zu bauen. Je höher ein Raumwiderstand, desto sensibler ist der entsprechende Bereich. Die gesammelten Grundlagendaten aus der Region fließen in die Raumwiderstandsanalyse ein. Prinzipiell wird jede Fläche einer Raumwiderstandsklasse zugeordnet. Es entsteht eine farbige Landkarte. Sie zeigt, wo mit welchen Herausforderungen zu rechnen ist.

Regionaler Projektbeirat

Dialoggremium für politische Vertreterinnen und Vertreter
Siehe: Dialog und Beteiligung

S

Szenarienstudie 2050

Auf Wunsch von Bürgerinitiativen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die langfristige die Verkehrsentwicklung und damit den in der Region hinterfragten Ausbaubedarf bis 2050 unter unterschiedlichen Prämissen untersucht. Aufbauend auf der Verkehrsprognose 2030 betrachtete die Studie vier Szenarien der möglichen Güterverkehrsentwicklung bis 2050. Daraus wurden jeweils Zugzahlen für den Abschnitt Rosenheim-Kufstein abgeleitet. Aufgrund des langfristigen Ausblicks hat die Szenarienstudie 2050 keinen Prognosecharakter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums

T

Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V)

Transeuropäische Netze (kurz TEN) sind das Kernstück des Binnenmarktes der Europäischen Union. Sie dienen als wesentliche Grundlage für nachhaltige wirtschaftliche Stabilität und sozialen Zusammenhalt. Eine leistungsfähige Infrastruktur sichert die freie Warenwirtschaft und die Freizügigkeit des Reisens. Elementarer Teil des transeuropäischen Netzes ist der Skandinavien-Mittelmeer-Korridor.
Siehe auch: Im Herzen Europas

Trassenauswahlverfahren

Das Trassenauswahlverfahren ist ein geordneter Ablauf zur Bestimmung und Festlegung eines Trassenverlaufs.
Siehe auch: Planungsablauf

U

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Österreich)

Vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte und auch für das Projekt dieser Neubaustrecke ist eine sachgebietsübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz des Bundes durchzuführen. Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben sowie bewertet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Deutschland)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser wird durch die Deutsche Bahn erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

V

Verknüpfungsstelle

In einer Verknüpfungsstelle werden zwei Strecken (hier: die Neubaustrecke und die Bestandsstrecke) mit Weichen leistungsfähig miteinander verbunden.
Siehe: Verknüpfungsstellen

Vertrag von Rosenheim

Am 15. Juni 2012 unterzeichneten die Verkehrsministerien aus Deutschland und Österreich den „Vertrag von Rosenheim“. Diese Ministerialvereinbarung bildet die Grundlage für den Planungsauftrag an die DB InfraGO AG sowie die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Planung des Brenner-Nordzulaufs im grenzüberschreitenden Bereich hat nach dem Willen beider Regierungen so zu erfolgen, als ob es keine Staatsgrenze gäbe.

Vorplanung

Die Vorplanung bezeichnet die zweite Leistungsphase der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). In dieser Phase wird die zuvor im Trassenauswahlverfahren erarbeitete Auswahltrasse weiterentwickelt und die Planung detailliert. Im Anschluss an die Vorplanung erfolgt die Parlamentarische Befassung.
Siehe auch: Leistungsphasen