Vorgaben & Rahmen

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Der Brenner-Nordzulauf verläuft grenzüberschreitend durch Deutschland und Österreich. Verschiedene nationale Gesetze sind Grundlage der Planungen. Die koordinierte Zusammenarbeit von DB und ÖBB schafft einheitliche Standards. Wir planen, als gäbe es keine nationalen Grenzen.

Für den Neu- und Ausbau von Bahninfrastruktur ist in Deutschland der Bund zuständig. Gutachter:innen des Verkehrsministeriums haben die erwarteten Verkehrsströme bis zum Jahr 2030 ermittelt. Daraus leiten sie ab, an welchen Stellen Engpässe entstehen. Diese gilt es aufzulösen. Im Bundesverkehrswegeplan definiert das Ministerium, welche Projekte dafür nötig sind. Der Deutsche Bundestag hat den Plan diskutiert und in ein Gesetz überführt.

Eines der Projekte zur Engpassauflösung ist der Brenner-Nordzulauf. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die DB mit der Planung einer Neubaustrecke beauftragt. Die DB InfraGO AG fungiert dabei wie ein externes Planungsbüro. Sie ist an die Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans gebunden. Damit ist sichergestellt, dass das Ergebnis alle verkehrlichen Ziele ermöglicht.

Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans für die Neubaustrecke

  • zweigleisig elektrifiziert
  • Mischverkehr (Personen- und Güterzüge)
  • Streckengeschwindigkeit 230 km/h
  • Längsneigung maximal 12,5 ‰
  • Zuglänge maximal 740 m
  • ETCS als digitales Zugsicherungssystem

Nach der Vorplanung übermittelt die DB ihr Ergebnis an den Bund. Voraussichtlich im Jahr 2025 befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Projekt. Nach weiteren Planungsphasen geht es in Richtung Genehmigung. Hier prüft und genehmigt dann das Eisenbahn-Bundesamt als unabhängige Fachbehörde.

 

Die Planung der Neubaustrecke in Österreich

In Österreich ist die ÖBB-Infrastruktur AG für Planung, Bau und Betrieb von Eisenbahnstrecken verantwortlich. Den Auftrag zur Planung oder Errichtung einer Neubaustrecke erhält sie durch die Verkehrspolitik. Die Entscheidung zum Ausbau der Eisenbahnachse Brenner wird auf Basis von Verträgen mit den Nachbarländern sowie in Übereinstimmung mit den Prioritäten der europäischen Verkehrspolitik getroffen. Die Finanzierung aller Maßnahmen erfolgt über den sogenannten „Rahmenplan“. Der Rahmenplan definiert auch die Umsetzungszeiträume aller wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekte.