Parlamentarische Befassung: So kommt der Brenner-Nordzulauf in den Bundestag

Bundestagsbefassung, Vorzugsvariante, Kernforderungen – im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf sind viele Begriffe im Gespräch. Was bedeuten sie eigentlich und wie hängen sie zusammen? Wir geben einen Überblick.

Die Vorplanung für die deutschen Abschnitte des Bahnprojekts Brenner-Nordzulauf läuft auf Hochtouren. Noch gibt es verschiedene lokale Planungsalternativen – zum Beispiel für Verknüpfungsstellen oder für den Bereich zwischen Rohrdorf und Riedering. Das Planungsteam untersucht diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Menschen, Natur, Technik und die Kosten. Aus den Planungsalternativen werden die Ingenieur:innen bis Ende des Jahres eine durchgängige Vorzugsvariante für die Neubaustrecke erarbeiten.

 

Was sind eigentlich „Kernforderungen“?

Viele Menschen in der Region haben konkrete Vorstellungen für die Gestaltung der Neubaustrecke. Bei der Vorplanung achtet die DB darauf, die Auswirkungen auf ein möglichst verträgliches Maß zu reduzieren. Allerdings kann das Planungsteam nicht jeden Wunsch in die Vorzugsvariante aufnehmen. Das hat sich am Beispiel der Unterquerung des Inns nördlich von Rosenheim gezeigt. Denn: Die DB ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorzugsvariante wirtschaftlich und nach dem Gebot der Sparsamkeit zu planen.

Hier kann die Bundestagsbefassung Möglichkeiten eröffnen. Ideen, die nicht Teil der Vorzugstrasse sind, können als „Kernforderungen“ an den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Seit 2018 schafft die „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ (BUV) eine klare Regelung.

Dabei ist der Begriff „Kernforderungen“ gar nicht in der BUV zu finden. Er hat sich in den vergangenen Jahren bei der parlamentarischen Befassung für andere Bahnprojekte etabliert. Offiziell ist von „Alternativvarianten“ aus der Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede.

Wer formuliert die „Kernforderungen“?

Die Ideen der Bürger:innen werden in einer Liste gesammelt. Über diese „Kernforderungen“ und die Art und Weise ihrer Erarbeitung kann die Region frei entscheiden.

Beim Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf erarbeiten die Landkreise und kreisfreien Städten eine Liste der „Kernforderungen“ in Zusammenarbeit mit den Kommunen eigenverantwortlich. Oft haben sich die Kommunen entschieden, ihre gewählten Stadt- bzw. Gemeinderäte einzubinden. Anfang des kommenden Jahres wird die Region dann ihre fertige Liste an die DB übermitteln.

Was macht die DB mit den „Kernforderungen“?

Sobald die Liste vorliegt, erarbeitet die DB gemäß den Vorgaben der BUV für jede Forderung eine kurze Bewertung. Sie beurteilt aber nicht, ob eine Forderung „gut“ oder „schlecht“ ist. Vielmehr gibt das Planungsteam eine fachliche Einschätzung zur technischen Umsetzbarkeit, zur Vereinbarkeit mit den verkehrlichen Zielen sowie zu den voraussichtlichen Kosten ab.

Wie kommen Vorzugsvariante und „Kernforderungen“ in den Bundestag?

Nach der Vorplanung erstellt die DB umfangreiche Unterlagen für die Bundestagsbefassung. Diese beinhalten neben der Vorzugsvariante einen Bericht über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Liste der „Kernforderungen“ ist Teil des Berichts.

Die DB übergibt die Unterlagen zunächst an das Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung. Das Eisenbahn-Bundesamt leitet die Unterlagen mit einem Prüfbericht an das Bundesverkehrsministerium weiter. Dieses legt dem Bundestag schließlich die Vorzugsvariante sowie die „Kernforderungen“ vor.

Es folgt die „parlamentarische Befassung“. Der Deutsche Bundestag entscheidet über die Finanzierung der Vorzugsvariante und der „Kernforderungen“. Das Projekt muss dabei insgesamt wirtschaftlich bleiben und die verkehrlichen Ziele erfüllen.

Voraussichtlich im Jahr 2025 wird sich der Deutsche Bundestag mit dem Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf befassen.

Voraussichtlich im Jahr 2025 befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf.
(Foto: Yannic Kreß auf Unsplash)

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