Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Erkundungsbohrungen

Die laufenden Erkundungsbohrungen für das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf sind rechtmäßig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Grundstückeigentümer hatte sich beim höchsten deutschen Verwaltungsgericht gegen einen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes gewandt. Das Gericht lehnte den Antrag als unbegründet ab.
 

Keine Einigung möglich

Im Zuge der Planungen erfolgen rund um Rosenheim geologische Untersuchungen. Erkundungsbohrungen helfen, die Planungen zu detaillieren und zu optimieren. Eine dieser Bohrungen soll auf dem Grundstück des Antragstellers erfolgen.

Trotz zahlreicher Gesprächsangebote war mit dem Eigentümer keine Einigung möglich. Die DB schaltete daraufhin das Eisenbahn-Bundesamt zur Klärung des Sachverhalts ein. Nach einer umfassenden Prüfung und Beteiligung des Eigentümers verpflichtete die Behörde ihn im Januar 2022, die Bohrung zu dulden. Gleichzeitig legte das Eisenbahn-Bundesamt die sofortige Vollziehung der Duldungsanordnung fest.
 

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bohrungen

Vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragte der Grundstückseigentümer eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs. Dabei machte er geltend, dass die Aufnahme des Brenner-Nordzulaufs in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans verfassungswidrig sei.

Diese Auffassung ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts unbegründet. In seiner Entscheidung kommt es zum Schluss, dass die Erkundungsbohrung rechtmäßig ist. Derartige Bohrungen stellten typische Vorarbeiten dar, die im Hinblick auf Umfang und Zeitdauer von geringer Eingriffsintensität seien.

Eine Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bedarfsfeststellung komme nur in Betracht, wenn sie evident unsachlich wäre. Derartiges sei nicht erkennbar, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Kapazität der vorhandenen Gleise werde unter bei einer stärkeren Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene überschritten. Hinzu komme, dass eine Erhöhung der Reisegeschwindigkeit im Personenverkehr einen Streckenausbau voraussetze.

Damit bestätigt das Gericht die Aufnahme des Projekts durch den Deutschen Bundestag in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für Bundesschienenwege. Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
 

Bahn begrüßt höchstrichterliche Entscheidung

„Bei unseren Erkundungsbohrungen bemühen wir uns um einvernehmliche Lösungen“, erklärt DB-Projektleiter Christian Tradler. In zahlreichen Gesprächen habe man mit dem weit überwiegenden Teil der Eigentümer:innen eine Einigung erzielt. „Wenn alle Gespräche ergebnislos verlaufen, müssen wir beim Eisenbahn-Bundesamt eine behördliche Prüfung beantragen“, so Tradler. „Wir freuen uns, dass die Rechtmäßigkeit unserer Arbeit nun auch höchstrichterlich bestätigt wurde.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Photo by Robert Priebs on Unsplash

Zurück