Etappenziel erreicht: Raumordnungsverfahren ist eingeleitet

Die Regierung von Oberbayern hat am heutigen Freitag das Raumordnungsverfahren für das Projekt Brenner-Nordzulauf eingeleitet. Fünf Grobtrassen mit zum Teil mehreren Untervarianten werden in den kommenden Monaten auf ihre überörtliche Raumverträglichkeit geprüft. „Damit ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Trassenauswahl erreicht“, erklärt DB-Gesamtprojektleiter Matthias Neumaier.

Nachdem die Deutsche Bahn ihre Unterlagen an die zuständige Behörde, die Regierung von Oberbayern, übergeben hat, verteilt diese die Raumordnungsunterlagen im nächsten Schritt zur öffentlichen Auslegung an die betroffenen Städte, Märkte und Gemeinden. Sie sind zudem auch im Internet auf der Website der Regierung von Oberbayern einsehbar. Bis zum 24. Juli 2020 haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Organisationen Zeit, gegenüber der Behörde eine Stellungnahme abzugeben.

Zusätzliche Untervariante aus der Region mit eingereicht

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens prüft die Regierung von Oberbayern die raumbedeutsamen Auswirkungen der Trassenvarianten unter überörtlichen Gesichtspunkten. Lokale und grundstücksscharfe Aussagen sind in dieser frühen Phase noch nicht möglich. Sie werden in späteren Genehmigungsverfahren eingehend betrachtet.

Ein spezieller Fall ist der Vorschlag eines Bürgers, die Trasse im Inntal östlich der Autobahn zu führen. Vor allem in Zusammenhang mit der Lärmentwicklung und möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Natur ist die Autobahn für die Region prägend.

„Damit die Variante Oliv vollumfänglich beurteilt werden kann, haben wir den Bürgervorschlag als zusätzliche Untervariante zwischen Fischbach und Raubling in das Raumordnungsverfahren eingebracht“, erklärt Matthias Neumaier die Ergänzung. „Dies ist auch im Sinne der Region.“

Ergebnis des Raumordnungsverfahren bis Jahresende erwartet

Verantwortlich für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist die Regierung von Oberbayern. Der Gesetzgeber sieht für die Durchführung des Verfahrens in der Regel eine Frist von sechs Monaten vor. Damit wird das Ergebnis des Verfahrens, die so genannte Landesplanerische Beurteilung, im vierten Quartal 2020 erwartet.

Ein Vergleich der Trassenvarianten untereinander erfolgt dabei nicht. Jede Variante wird gesondert betrachtet, so dass die Behörde keine Vorzugstrasse ermittelt. „Die Erkenntnisse aus dem Raumordnungsverfahren werden wir in das Trassenauswahlverfahren einfließen lassen. So können wir am Ende die insgesamt beste Trasse für die Region finden“, so Matthias Neumaier.

Alle Informationen und weiterführenden Links auf die Seiten der Regierung von Oberbayern zum Raumordnungsverfahren stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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