DB und Regierung von Oberbayern informieren über das Raumordnungsverfahren

Informationen zum Ablauf des Raumordnungsverfahrens standen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung am gestrigen Donnerstag in Rosenheim. Bei der Raumordnung werden die fünf Grobtrassen unabhängig voneinander auf ihre Raumverträglichkeit hinsichtlich überörtlicher Belange untersucht. Die DB-Projektleitung sowie Vertreter der Regierung von Oberbayern informierten die Teilnehmer der Foren zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem über den Ablauf, die Ziele und den Zeitplan des Verfahrens.

In seiner Einleitung stellte DB-Gesamtprojektleiter Matthias Neumaier zunächst den Untersuchungsraum sowie die innerhalb des Planungsteam anstehenden Schritte bis zur formellen Einleitung des Raumordnungsverfahrens vor. Die zuständigen Fachplaner gaben einen Einblick, wie die einzureichenden Antragsunterlagen gegliedert sein werden und wie die derzeitige Erarbeitung erfolgt.

Das Raumordnungsverfahren wird unabhängig von der DB durch die zuständige Fachbehörde, die Regierung von Oberbayern, durchgeführt. Deren Vertreter erläuterten bei der Informationsveranstaltung den Ablauf von Raumordnungsverfahren allgemein und präsentierten insbesondere auch die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der Raumordnung wird die Behörde für jede der fünf Grobtrassen einzeln prüfen, ob diese raumverträglich ist. Ergebnis der Raumordnung ist eine landesplanerische Beurteilung der fünf Trassenvarianten. Dabei erfolgt kein Vergleich untereinander und keine Ermittlung einer Vorzugstrasse.

Nach den Vorträgen konnten die Teilnehmer Ihre Fragen anbringen.

Die Präsentationen der DB sowie der Regierung von Oberbayern finden Sie in unserer Mediathek.

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